Montag, 14. Oktober 2013

Webseiten-Betreiber verantwortlich für Kommentare

LesenswertBetreiber von Webseiten können durchaus zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Nutzer anonym beleidigende Kommentare hinterlassen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor.


In dem Fall hatte ein großes Nachrichtenportal aus Estland versucht, eine Geldstrafe abzuwenden, die ihm von der Justiz des Heimatlandes auferlegt wurden. Dabei berief man sich auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Dem wollte man beim EGMR allerdings nicht folgen, da bei Beleidigungen und falschen Tatsachenbehauptungen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen einen höheren Stellenwert haben.


In der Sache ging es um Vorwürfe, die Leser gegen den Betreiber von Fährschiffen erhoben hatten. Diesem wurde unterstellt, im Winter Eisbrecher einzusetzen, damit für die Verbindung zu Inseln keine Konkurrenz durch preiswertere Autoverbindungen über das gefrorene Meer entsteht.


Dem Unternehmen war es nicht möglich, die Verfasser selbst zur Verantwortung zu ziehen, da das Portal ein anonymes Hinterlassen von Kommentaren ermöglichte. Daher komme dem Betreiber hier eine Verantwortung zu, hieß es. Und dies insbesondere wie im vorliegenden Fall, weil dieser die Äußerungen der fraglichen Nutzer auch kommerziell verwerten konnte, in dem sie Aufmerksamkeit anzogen.


Hierzulande sieht die Rechtslage in den meisten Fällen so aus, dass Betreiber von Webseiten nur dann für Beiträge von Nutzern verantwortlich gemacht werden können, wenn sie nicht in angemessener Frist reagieren, nachdem sie beispielsweise auf eine Beleidigung in der Kommentarspalte aufmerksam gemacht wurden. Das Urteil des EGMR könnte aber über ganz Europa hinweg zur Referenz in weiteren Fällen werden und die Rechtsprechung auch bei uns verschieben. Daher ist es den Parteien freigestellt worden, die Entscheidung in einem Revisionsverfahren anzufechten.


Quelle des Artikels: www.winfuture.de



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